Ich habe das Murren ... gehört.
2. Mose 16,12
Gehör zu finden ist ein alter römischer Rechtsgrundsatz (audiatur et altera pars). Er hat in Deutschland in Form des rechtlichen Gehörs vor Gericht Eingang in das Grundgesetz (Artikel 103, Absatz 1) gefunden.
Gehör zu finden ist darüber hinaus grundsätzlich da wichtig, wo sich normalerweise die Ohren der Menschen verschließen: beim Jammern und Klagen, beim Traurig- und Niedergeschlagensein, beim ewigen Murren gegen Gott und die Welt.
Es gehört zu den großen Fähigkeiten Gottes, dass er das Schreien und Murren seines Volkes hört, das Elend sieht und trotzdem sich nicht zurückzieht, sondern da ist, hinhört, hinschaut und dann hingeht und besucht. Eine ganze Seelsorgetheorie könnte auf dieser Einsicht aufgebaut werden, dass wir im Bemerken und Besuchen des anderen lediglich nachspielen, was Gott uns - auch und gerade in Christus - vorgemacht hat.
"Wenn Kirche den Ruf Trauernder nicht hört, stehen Bestattungsunternehmen, Therapeuten sowie der gesamte Esoterikmarkt bereit, um den nicht erfolgten 'Service-Leistungen' von Kirche 'Alternativen' für Hinterbliebene gegenüberzustellen - Alternativen, die nicht immer zu einer Wiederbegegnung mit dem christlichen Glauben führen." (Karin Wilkening)
Die Materialien dieses Schrittes bringen zu Gehör, was in der Begleitung Trauernder an Besonderheiten und Komplikationen zu beachten ist. Es geht darum, auch das zu hören, was der andere nicht sagt, höchstens andeutet und vor uns zu verbergen trachtet. Ihn besser zu hören und zu verstehen als er selbst, ist die große Herausforderung jeder tiefen Trauerbegleitung.