Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg

Lauenburgischer Kirchenkreisvorstand

 

 

Alternativvorschlag zur Strukturreform der Nordelbischen Kirche

 

 

1. Kirchengemeinden

 

Die Kirchengemeinden bleiben auch in ihren bisherigen Größen selbständig. Zusammenarbeit in der Region soll gefördert und unterstützt werden. Wenn einzelne Gemeinden sich freiwillig zu größeren Gesamtgemeinden zusammenschließen wollen, soll das nicht gehindert werden. Eine Größenvorgabe für Kirchengemeinden von oben beschädigt nur das Ehrenamt in den kleineren Gemeinden und verhindert räumliche Identifikation. Grundbesitz und Vermögen der Kirchengemeinden sollen nicht angetastet werden. Das schließt nicht aus, dass für Gemeinschaftsaufgaben Ausgleichs- und Solidaritätsfonds auf Kirchenkreisebene gebildet werden.

 

2. Regionen

 

Mehrere Kirchengemeinden einer Region arbeiten zusammen, teilen sich Gemeinschaftsaufgaben, bilden unterschiedliche Profile. Auf der Regionalebene kann auch am besten miteinander darüber beraten werden, welche Gebäude oder Arbeitsbereiche für eine gemeinsame Zukunft unaufgebbar sind und welche nicht.

 

3. Kirchenkreise

 

Die Nordelbische Kirche ordnet durch Synodenbeschluss den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein sowie den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils einen Kirchenkreis zu. Die Kirchenkreise der Hansestadt Hamburg können einen oder mehrere Kirchenkreisverbände oder gegliederte Großkirchenkreise bilden, wie es den Bedürfnissen der Großstadt entspricht. Wichtig ist, dass den kommunalen Entscheidungsträgern entsprechende kirchliche Ansprechpartner gegenüberstehen.

Für die Zukunft gilt: Kommunale Gebietsreformen werden nach einer Übergangszeit auch für die kirchliche Struktur übernommen, um klare Raumgliederungen zu ermöglichen. In bestimmten Bereichen wurden bisher weder das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 noch die schleswig-holsteinische Kreisreform von 1970 übernommen. Nun sollen eigens geschnittene Großkirchenkreise entstehen, die einen noch weitergehenden Schritt darstellen und uns von entsprechenden landespolitischen Überlegungen zur neuen Raumordnung isolieren. Es macht aber Sinn, wenn landeskirchliche Gliederungen entstehen, die kommunalen und landespolitischen Strukturen entsprechen.

 

4. Dekanate

 

Kirchlicher Tradition im Lande (und auch in anderen Ländern) entspricht es, eine überschaubare Zahl von Kirchenkreisen zu einem geistlichen Aufsichtsbezirk zusammenzufassen und in diesen – ähnlich wie bei der Regionalisierung der Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen – eine Zusammenarbeit der kirchlichen Körperschaften zu fördern. Angesichts der Herausforderungen für die Zukunft und unter Berücksichtigung der Tradition sollten in Nordelbien vier Dekanate mit einem Dekan bzw. einer Dekanin (Regionalbischof/ Regionalbischöfin) an der Spitze gebildet werden: Schleswig, Holstein (Kiel), Lübeck und Hamburg. In diesen Dekanaten werden Dienstleistungszentren für Verwaltung sowie Dienste und Werke nach den vorhandenen Möglichkeiten herausgebildet. Der Dekan bzw. die Dekanin leitet die Konferenz der Pröpstinnen und Pröpste seines bzw. ihres Dekanats.

Sollten sich aus dem Trend zur Konzentration und Vereinfachung größere Handlungseinheiten nahe legen, können mehrere Kirchenkreise miteinander Kirchenkreisverbände oder gegliederte Großkirchenkreise bilden. Auch ist es möglich, dass am Ende der Entwicklung die Dekanate die Aufgaben der Kirchenkreise, die Kirchenkreise die Funktion der Regionen übernehmen und die Regionen an die Stelle der bisherigen Kirchengemeinden treten. Dieser Prozess sollte aber nur freiwillig geschehen. Er kann angestoßen und muss fachlich begleitet werden.

 

5. Nordelbische Kirche

 

Die Nordelbische Kirche wird von einem Bischof bzw. einer Bischöfin, einer Synode, und einem Kirchenamt geleitet. Dabei ist es durchaus möglich, unterschiedliche Standorte für die Leitungsgremien vorzusehen: Der Bischof bzw. die Bischöfin der Nordelbischen Kirche hat seinen bzw. ihren Sitz in Hamburg, die Synode tagt in Rendsburg, das Kirchenamt behält seinen Sitz in Kiel. Die Kirchenleitung unter dem Vorsitz des Bischofs bzw. der Bischöfin könnte abwechselnd in Hamburg, Kiel, Schleswig und Lübeck tagen, wie das auch für Kirchenkreisvorstände (oder Kirchenvorstände mit mehreren Gemeindehäusern) gilt. Der Bischof bzw. die Bischöfin leitet die Konferenz der Dekaninnen und Dekane. Die stellvertretende Person im Bischofsamt ist zugleich Mitglied der Kirchenleitung. Die anderen Dekaninnen und Dekane können jeweils nach Absprache bischöfliche Aufgaben der Vertretung der Nordelbischen Kirche nach innen und außen wahrnehmen.

Die Nordelbische Kirche unterhält nur noch diejenigen Dienste und Werke, die unverzichtbar auf nordelbischer Ebene anzusiedeln sind. Alle anderen Dienste und Werke werden den Kirchenkreisen bzw. Dienstleistungszentren in den Dekanaten zugeordnet. Ein Standort übernimmt dabei jeweils stellvertretend die Aufgabe der Koordination auf nordelbischer Ebene.

 

Ratzeburg, den 5. April 2004