Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg

- Der Propst - 

 

An die

Reformkommission der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche

Dänische Straße 21 – 35

 

24103 Kiel

 

 

Nachrichtlich:

An die Bischöfin für den Sprengel Holstein-Lübeck

An den Vorsitzenden der Lbg. Kirchenkreissynode

 

26.11.2003

 

Stellungnahme zu den Leitungsmodellen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Hzgt. Lauenburg möchte eine Stellungnahme zu den Leitungsmodellen abgeben, die am 14.11.03 bei der Großveranstaltung „Leitung in der Nordelbischen Kirche“ von Propst Reimer eingebracht und vorgestellt wurden. Zugleich möchte der Kirchenkreisvorstand ein eigenes Leitungsmodell ins Gespräch bringen, das von Propst Godzik entwickelt und vom Kirchenkreisvorstand für gut und richtig in der gegenwärtigen Situation befunden wurde.

 

Wir beginnen in unserer Stellungnahme mit dem 5-Regionen-Modell. Als einziges der vorgestellten Modelle sieht es die Einführung eines leitenden Bischofsamtes für die gesamte Nordelbische Kirche vor. Diesen Gedanken unterstützt der Kirchenkreisvorstand nachdrücklich. Er ist aber auch übertragbar auf alle anderen Modelle, einschließlich des von uns favorisierten Modells. Wir halten es für unglücklich, dass diese Leitungsstruktur nur in dem Vorschlag auftaucht, der die vorhandene Struktur am weitgehendsten verändert. Es sollte im weiteren Verlauf der Debatte nicht das Missverständnis entstehen, als sei die Einführung des einen leitenden Bischofsamtes an das 5-Regionen-Modell gebunden.

 

Das 5-Regionen-Modell ist auch ein 4-Ebenen-Modell und läuft darauf hinaus, die Zahl der bisherigen Sprengel auf fünf zu erhöhen und ihnen (mit Leitungsorganen und Leitungspersonen an der Spitze) die eigentliche Entscheidungsbefugnis über Finanzen, Personal und Liegenschaften zu übertragen, die bisher in den Kirchenkreisen wahrgenommen werden. Die Kirchenkreise werden zu geistlichen Aufsichtsbezirken mit einer Leitungsperson und einer Stabsstelle. Das bedeutet die exakte Umkehrung der bisherigen Verhältnisse zwischen den Sprengeln und ihren Kirchenkreisen.

 

Dieser zunehmenden Zentralisierung und Verschiebung der Macht nach oben können wir auf keinen Fall zustimmen. Im Gegenteil, unser eigenes Modell mit vier Sprengeln und 18 Kirchenkreisen stellt die Verhältnisse wieder vom Kopf auf die Füße, indem die Kirchenkreise die von der Verfassung vorgesehene mittlere Leitungsaufgabe wahrnehmen, während die Sprengel wie bisher lediglich geistliche Aufsichtsfunktionen übernehmen mit einer allerdings unverzichtbaren Koordinierungsaufgabe in der Region.

 

Das von der Reformkommission vorgeschlagene 4-Ebenen-Modell ist eigentlich ein 5-Ebenen-Modell. Es existieren nach wie vor die nordelbische Ebene, die Sprengel-Ebene und die Kirchengemeinde-Ebene. Die bisherigen Kirchenkreise werden einerseits zahlenmäßig zu größeren Einheiten zusammengefasst und andererseits wieder in geistliche Aufsichtsbezirke aufgeteilt mit derselben Pointe wie bei dem 5-Regionen-Modell: Die Entscheidungsebene wird nach oben verschoben, der unteren Ebene verbleibt die geistliche Aufsichtsfunktion. In der Praxis läuft dieser Vorschlag auf eine „Alt-Hamburgisierung“ und „Stormarnisierung“ der gesamten Nordelbischen Kirche hinaus, indem überall gegliederte Kirchenkreise nach dem Vorbild von Alt-Hamburg und Stormarn eingeführt werden. Diese Regelung mag im großstädtischen Bereich ihre Berechtigung haben und sollte auch in unserem Strukturvorschlag durchaus weiterhin möglich sein, indem Kirchenkreisverbände gebildet werden können. Aber zum Regelfall sollte diese Struktur nicht erklärt werden. Wir schlagen in unserem Modell Kirchenkreis-Größen vor, die lebensfähig und ortsnah zugleich sind.

 

Es hat uns überrascht, dass das eigentliche 4-Ebenen-Modell mit nordelbischer Ebene, Sprengel-Ebene (geistliche Aufsicht), Kirchenkreis-Ebene (Verwaltungs- und Leitungseinheit) und Gemeinde-Ebene in den bisherigen Vorschlägen der Reformkommission gar nicht vorkommt. Es wird aber von einzelnen Mitgliedern der Reformkommission durchaus vertreten. So wissen wir aus Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Claus Möller, am Rande der Großveranstaltung „Leitung der Nordelbischen Kirche“ am 14.11.03, dass er folgende Struktur favorisiert:

Dieses klare 4-Ebenen-Modell wird auch von uns favorisiert, allerdings mit der inter­essanten Variante, dass wir vier Sprengel mit insgesamt 18 Kirchenkreisen in einem sehr ausgewogenen Flächenmodell vorschlagen.

 

Das 3-Sprengel-Modell lässt fast alles beim alten und ermöglicht lediglich Zusammenarbeit zwischen den Kirchenkreisen und in den Regionen. Es hat den Charme, keine verfassungsändernde Mehrheit zu erfordern und die bisherige Struktur als einigermaßen gelungen stehen zu lassen. Dieses letzte

Modell (das erste in der Reihe der von der Reformkommission vorgeschlagenen Leitungsmodelle) halten wir allerdings nicht für geeignet, die bevorstehenden Herausforderungen angemessen bewältigen zu können.

 

Wir möchten mit unserem Reformmodell, das wir in der Anlage beifügen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung gehen:

 

Das von uns vorgeschlagene Modell hat den Charme, zahlenmäßig sehr ausgewogen zu sein: Auf nordelbischer Ebene leitet (neben den anderen Verfassungsorganen) ein Bischofskollegium, das aus vier Personen im Regionalbischofsamt und einer Person im leitenden Bischofsamt besteht. Auf Sprengelebene leitet ein Pröpstekonvent mit vier bis fünf Mitgliedern unter der Leitung des regionalen Bischofsamtes. Die Kirchenkreise selbst könnten sich in (z.B. drei, vier oder fünf) Regionalkonvente untergliedern, die von Regionalvorsitzenden geleitet werden, die das Propstenamt bei der geistlichen Leitung unterstützen.

 

Aus diesem Strukturmodell können weitere Schritte in die richtige Richtung gegangen werden: Bestimmte Verwaltungsaufgaben werden im Verbund mehrerer Kirchenkreise (in einem Sprengel) wahrgenommen; Kirchenkreisverbände werden gebildet (oder sind schon vorhanden); die Entscheidungsgremien und –strukturen können von der Kirchenkreisebene auf die Sprengelebene verlagert werden, falls dieses gewünscht wird.

 

Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, ein organisches Zusammenwachsen zu befördern, statt in einem großen Sprung die bisherige Struktur zu verlassen und einschneidende, kaum zu bewältigende Veränderungen vorzusehen.

 

Der Kirchenkreisvorstand übergibt hiermit sein Strukturmodell der Reformkommission mit der Bitte, es in den künftigen Beratungen zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

 

gez. Peter Godzik