Was wir segnen und was nicht

Zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften hat die Nordelbische Synode mit Mehrheit u.a. beschlossen: „Es werden nicht Lebensgemeinschaften als bestimmte Formen des Zusammenlebens gesegnet, sondern Menschen, die allein oder in Lebensgemeinschaften ethisch verantwortlich leben. ... Die Segnung dieser Menschen gehört in der Regel in den geschützten Raum, der mit der Seelsorge verbunden ist. ... Im Gottesdienst bleibt sie die Ausnahme und ist so zu gestalten, dass sie mit der Trauung nicht zu verwechseln ist. Wichtig für solche Segenshandlungen ist Einmütigkeit. Sie muss jeweils durch Aussprache im Kirchenvorstand und durch Beratung mit der zuständigen Pröpstin/dem zuständigen Propst hergestellt werden.“

Gefragt, ob ich mein Einverständnis zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Gottesdienst im Bereich des Kirchenkreises Herzogtum Lauenburg erklären würde, habe ich nach reiflicher Überlegung mit Nein geantwortet.

Ich nehme wahr, dass die Bibel sowohl im Alten wie im Neuen Testament praktizierte Homosexualität mit deutlichen Worten verwirft. Historisch-kritische Überlegungen führen mich zu der Einsicht, dass die Schärfe dieser Verurteilung nicht weitergegeben werden muss. Die Bibel hat andere Verhaltensweisen vor Augen als ethisch verantwortlich gelebte Partnerschaft in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Aber aus dem maledicere (verwerfen), kann ich doch nicht einfach ein benedicere (segnen) machen. Ich finde kein Wort der Schrift, dass mich solchen Segen öffentlich erteilen hieße – im Gegenteil: „Nehmt für eure Söhne Frauen, und gebt eure Töchter Männern, dass sie Söhne und Töchter gebären; mehret euch dort, dass ihr nicht weniger werdet. Suchet der Stadt Bestes ...“ (Jeremia 29,6-7).

Meinen persönlichen Segen können Personen, die ich vor Augen habe, für ihren Lebenskompromiss durchaus bekommen. Aber in der Frage der öffentlichen Segnung im Namen Gottes als Auftrag der Kirche bin ich an die Schrift gebunden.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich begrüße den Wegfall aller diskriminierenden Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften als mittlerweile berechtigtem Lebenskompromiss. Ich bedaure, welchen Verfolgungen gleichgeschlechtlich liebende Menschen ausgesetzt waren. Ich unterstütze staatliche Bestrebungen, auch solchen Partnerschaften einen rechtlichen Rahmen und einen gewissen Schutz zu geben. Ich frage mich allerdings mit anderen Verantwortlichen in der EKD, ob das „Abstandsgebot“ zu den Regelungen für die Ehe bei den jetzigen Bestimmungen für die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eingehalten wurde.

Am Ende des Gottesdienstes wird der ganzen Gemeinde der Segen Gottes erteilt. Dabei wird nicht nach den Lebenshaltungen der einzelnen Menschen gefragt – das tut Gott allein. Dieser Segen ist Zuspruch Gottes und sein Anspruch zugleich. Denn in ihm und mit ihm wird der Name Gottes auf die Menschen gelegt (4. Mose 6,27), den wir nicht lästern oder verunehren, sondern heilig halten sollen, wie uns die erste Bitte des Vaterunsers lehrt.

Propst Peter Godzik