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Bundestag live: Debatte zum Thema "Sterbebegleitung" am 2. Juli 2015.

Seit Mitte Juni 2015 lagen im Bundestag fünf Anträge zur Suizidbeihilfe vor. Sie reichten vom vollständigen Verbot der Suizidbeihilfe bis zur weitgehenden Legalisierung.

  1. Dörflinger und Sensburg setzten sich für ein strafrechtliches Verbot jeglicher Suizidbeihilfe ein (Text).
  2. Brand, Griese u. a. strebten ein strafrechtliches Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe an (Text).
  3. Reimann, Hintze u. a. schlugen die ausdrückliche rechtliche Zulässigkeit der ärztlichen Suizidbeihilfe vor (Text).
  4. Künast, Sitte u. a. forderten, auch die organisierte Suizidbeihilfe zuzulassen, sofern keine kommerziellen Absichten damit verbunden sind (Text).
  5. Keul, Sütterlin-Waack u. a. sahen keinen strafrechtlichen Handlungsbedarf (Text). Sie sahen ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der bisher eingebrachten vier Gesetzentwürfe durch Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bestätigt (Ausarbeitung 1, Ausarbeitung 2).

Das Selbstbestimmungsrecht ist der wichtigste Bezugspunkt für die argumentative Begründung der Anträge. Außerdem wird oft auf den Lebensschutz und die Menschenwürde Bezug genommen. Trotz der Bezugnahme auf ähnliche Leitbegriffe kommen die Anträge zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Fast alle Anträge fordern eine noch bessere palliative und hospizliche Versorgung sterbender Menschen.

Meine Meinung: Gefährlich ist es, wenn (wie z.B. in der Forsa-Umfrage zur Sterbehilfe) die erlaubten drei Formen der Sterbehilfe (passive und indirekte Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Suizid) in die Nähe der verbotenen aktiven Sterbehilfe gerückt werden. Die (bisherigen) juristischen Unterscheidungen sind wichtig, auch wenn aktives menschliches Handeln vorliegt (z.B. Abbruch einer eingeleiteten medizinischen Maßnahme oder Beihilfe zum Suizid), die aber juristisch nicht unter den Fall "aktive Sterbehilfe" fallen. Auch wenn die Juristen jetzt beginnen, wegen der sprachlichen Missverständnisse andere Terminologien zu bevorzugen, bleibt doch wichtig und beachtenswert: Von vier Tatbeständen sind in Deutschland drei erlaubt, nur ein Tatbestand ist verboten. Das sollte in einem liberalen Land wie Deutschland auch so bleiben - meint Peter Godzik.

Tagesschau vom 13. November 2014: Debatte im Bundestag: Diskussion über Sterbehilfe und Sterbebegleitung. (in voller Länge)

ARD-Sendung vom 19.10.2014 mit Günther Jauch zum Thema: Udo Reiters letzter Wille - dürfen wir selbstbestimmt sterben?

ARD-Sendung "Hart aber fair" vom 06.10.2014 mit Frank Plasberg: Therapie Tod - dürfen Ärzte beim Sterben helfen?

Medienprojekt Wuppertal: Notausgang. Eine Dokumentation über Sterbehilfe, 2014.

Report Mainz: Reportage "Sie bringen den Tod - Sterbehilfe in Deutschland", 2012.

Die Sterbehilfe-Debatte von 2008 bis 2015

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